Für Ihre Bewerbung ist es noch nicht erforderlich, dass Sie
bereits das Eingangsstudium abgeschlossen haben, aber bei Beginn
der Ausbildung müssen die
gesetzlichen
Eingangsvoraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
erfüllt sein:
> für die Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie: das
Diplom in Psychologie mit dem Prüfungsfach "Klinische Psychologie"
> für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie:
das Diplom in Psychologie mit dem Prüfungsfach "Klinische
Psychologie" oder das Diplom in Pädagogik bzw.
Erziehungswissenschaften oder das Diplom in Sozialpädagogik.
Für die
entsprechenden Masterabschlüsse muss die Universität bzw. die Hochschule die Äquivalenz zu
den gesetzlich vorgegebenen Studienabschlüssen bescheinigen;
erst dann kann
nach erfolgreichem Auswahlverfahren der Antrag an das Landesamt auf
Bestätigung unserer Ausbildungszusage erfolgen und die Ausbildung
begonnen werden. Andere Ausnahmen oder Sonderregelungen sind nicht
mehr möglich.
Es gelten
folgende Mindestanforderungen für AbsolventInnen, die kein
gesetzlich vorgeschriebenes Diplom vorlegen können:
Studium
der Psychologie (für die PP- oder KJP-Ausbildung)
Studium der Erziehungswissenschaft (KJP-Ausbildung)
Studium Sozialwesen (KJP-Ausbildung)
Studium
Heilpädagogik (KJP-Ausbildung)
Ihre Bewerbung richten Sie bitte neben den
üblichen Unterlagen (Anschreiben mit E-mail Adresse sowie ein
tabellarischer Lebenslauf, die Kopie des Diplom-Zeugnisses oder eine
Äquivalenzbescheinigung durch die Aufsichtsbehörde) an das:
Lehrinstitut Lübeck - ZAP Nord GmbH
Am Bahnhof 13 - 15
23558 Lübeck.
Hilfreich wäre es, wenn
Sie
sich in dem Anschreiben möglichst persönlich mit Ihren Interessen
und Ihren Stärken und Schwächen vorstellen könnten und was Sie bei
uns besonders lernen möchten. Vielleicht beschreiben Sie auch kurz,
warum Sie die Ausbildung beginnen möchten und warum gerade bei uns
am Institut.
Wir
freuen uns bisher über ein sehr reges Interesse, so dass über die
Zulassung nur nach einem kostenpflichtigen Auswahlgespräch
entschieden wird (die Gebühr von 250,- € wird jedoch nur dann
einbehalten, wenn Sie nicht zum vereinbarten Termin erscheinen oder
Sie die Ausbildung dann trotz einer Zusage unsererseits doch nicht
beginnen sollten). In allen anderen Fällen wird der Betrag mit den
Lehrgangsgebühren verrechnet oder erstattet.
Wir erwarten von Ihnen eine für den psychotherapeutischen Beruf
geeignete ethische Grundhaltung und achten im Auswahlverfahren
weniger auf Ihre Noten oder Scheine, sondern mehr auf den
persönlichen Eindruck und unsere Einschätzungen über Ihre Eignung.
Wir glauben, dass sich eine hilfreiche Psychotherapie oft nur in
einer besonderen therapeutischen Beziehung entfalten kann, die auch
wesentlich durch die Therapeuten-Persönlichkeit mit gestaltet wird.
Respekt, Achtsamkeit, Einfühlungsvermögen, Aufrichtigkeit,
Kreativität und Toleranz sowie die Fähigkeit zur kritischen
Selbstreflexion z.B. gehören für uns ebenso dazu, wie die leichter
lernbaren technischen Fachkompetenzen.
Differenzierte,
persönliche Empfehlungen bzw. Referenzen werden von uns besonders
berücksichtigt. Sollten Sie jemanden (z. B. AusbildungskollegIn,
DozentIn, andere Kooperationspartner) am ZAP Nord kennen, bitten Sie
dies Person, Ihnen für das Auswahlgespräch eine Referenz
ausschreibt. Sie werden dann bevorzugt bei der Einladung zum
Gespräch behandelt.
Im
> Ausbildungsvertrag PP
oder im >
Ausbildungsvertrag KJP verpflichten sich die BewerberInnen, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung,
das Curriculum sowie die Durchführungsbestimmungen und ggf. Anordnungen der
Institutsleitung anzuerkennen.
Die
Institutsleitung verpflichtet sich umgekehrt in gleicher Weise zur Einhaltung
dieser Normen und darüber hinaus zur ständigen Verbesserung der
Ausbildungsangebote, wobei die Mitwirkung der AusbildungskollegInnen bei der
Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben gewollt und weitgehende
Gestaltungsmöglichkeiten erwünscht und garantiert werden können (siehe
"Anspruch und Qualität").
> Literatur und Infos zur
Psychotherapie-Ausbildung