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Kliniken am Burggraben Ambulanz Bad Salzuflen
Klinik Flachsheide und Ambulanz Bad Salzuflen
Institutsambulanz in Bielefeld Herforderstr. 12
33602 Bielefeld
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Die Institutsambulanz | Infobroschüre Im Bereich der Psychotherapie für Erwachsene arbeiten in unserer Institutsambulanz Dipl.- PsychologInnen und im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Dipl. – PädagogInnen und Dipl.- SozialpädagogInnen, die ohne Ausnahme über umfangreiche Klinikerfahrungen verfügen und sich in der vertieften Psychotherpaoeuausbildung befinden. Sie nehmen regelmäßig an wissenschaftlichen und praktischen Fortbildungen sowie an kollegialen, von erfahrenen SupervisiorInnen begleiteten Fallbesprechungen teil. Die Institutsambulanz unterstützt darüber hinaus ihre TherapeutInnen bei dem Erwerb ihrer Niederlassungszulassung in eigener Praxis. Eines unser wichtigsten Ziele ist es, für Sie möglichst keine oder nur geringe Wartezeiten entstehen zu lassen. Deswegen sind wir bemüht, Ihnen schnellstmöglichen eine geeigneten Therapieplatz zu vermitteln. Falls Sie sich in einer akuten Notfall- und Krisensituation befinden, teilen Sie uns dies bitte in unserem ersten Telefonat mit, damit wir Ihnen umgehend einen Termin geben können. Was ist Psychotherapie? In einer psychotherapeutischen Behandlung geht es darum, seelische Störungen oder körperliche Erkrankungen mit psychischen Begleiterscheinungen zu behandeln. Mit unserer Unterstützung können Sie die Ursache für Ihren Leidensdruck herauszufinden und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Wir möchten Sie darin unterstützen, Zusammenhänge zwischen Ihrer Lebensgeschichte und Ihrem derzeitigen Problem zu erkennen. Gemeinsam werden wir alternative Verhaltensmuster und Formen der Beziehungsgestaltung entwickeln. Die Kosten für die Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung und den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Sie können mit Ihrer Krankenversicherungskarte direkt zu uns kommen. Bitte bringen Sie zum ersten Gespräch auch eine Überweisung („Psychotherapie“) von Ihrer/m behandelnde/n Ärztin/Arzt mit, damit Sie keine 10 € Praxisgebühren entrichten müssen. Falls Sie privat oder bei der Beihilfe versichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse nach der Höhe des Kostenanteils, den Ihre Kasse übernimmt. Falls es Ihre finanzielle Situation zulässt, können Sie selbstverständlich auch die Kosten für die Behandlung auch privat tragen. Wie finde ich die/den richtigen TherapeutIn Unserer Ansicht nach ist es bei der Wahl einer/s TherapeutIn wichtig, sich auf das eigenen „Bauchgefühl“ zu verlassen. Die „Chemie“ zwischen Ihnen und Ihrer/s TherapeutIn sollte stimmen! Eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrer/m BehandlerIn ist eine wichtige Basis für den Erfolg Ihrer Behandlung. Vielleicht helfen Ihnen bei der Wahl Ihrer/s TherapeutIn folgende Überlegungen: · Haben Sie das Gefühl, richtig verstanden zu werden? · Bekommen Sie ausreichend Zeit, Ihr Anliegen zu schildern? · Haben Sie das Gefühl, dass Sie auch bei ihr/ihm Ärger und Unbehagen ansprechen können? · Klärt Sie die/der TherapeutIn verständlich über alle Formalien auf? · Bekommen Sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen und werden diese ausreichend beantwortet? Merken Sie im Laufe der Gespräche, dass Sie mit Ihrer/m BehandlerIn nicht zurechtkommen, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche einer/s anderen TherapeutIn. Der Weg zur Psychotherapie Psychotherpaie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen und der meisten privaten Krankenversicherungen. PatientInnen können mit ihrer Krankenversicherungskarte direkt eine/n TherapeutIn aufsuchen. PatientInnen, die privat oder bei der Beihilfe versichert sind, sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen oder in ihrem Versicherungsvertrag nachschauen, wie hoch der Anteil der Kosten ist, den die Kasse übernimmt. Es besteht auch die Möglichkeit der Selbstzahlung, wenn dies die finanzielle Situation zulässt; die Höhe des Honorars kann bei der/m Behandlung erfragt werden. Die Suche nach einer/m passenden TherapeutIn … … kann sich manchmal mühsam gestalten. Deshalb soll die nachfolgende Auflistung er Unterschiede zwischen den einzelnen TherapeutInnen und die Darstellung der verschiedenen Therapiemethoden eine Orientierungshilfe bieten. Es gibt psychologische und ärztliche PsychotherapeutInnen; die psychologische/n PsychotherapeutInnen haben Psychologie und die ärztlichen PsychotherapeutInnen haben Medizin studiert. Hieraus kann sich mitunter ein die therapeutische Arbeit beeinflussendes unterschiedliches Menschenbild ergeben. Zudem gibt es Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen; sie können sowohl PsychologInnen, MedizinerInnen als auch Heil-, Sozial- und Pädagogen oder Sozialarbeiter sein. Alle Berufsgruppen haben nach ihrem Studium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert. Zusätzlich kann die Überlegung für eine/n PatientIn wichtig sein, ob die- oder derjenige lieber mit einem männlichen oder einer weiblichen TherapeutIn arbeiten möchte. Letztlich aber muss dies keine entscheidendes Kriterium sein. Zudem unterscheiden sich PsychotherapeutInnen in ihren therapeutischen Methoden (Psychoanalyse und tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie als psychodynamische Verfahren und Verhaltenstherapie), mit denen sie arbeiten: Die psychodynamischen Therapieverfahren (Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) gehen auf ihren Begründer Sigmund Freud (1856 – 1939) zurück. Ihnen zugrunde liegt die Annahme, dass seelische Prozesse überwiegend unbewusst und von großer Bedeutung für die seelische und körperliche Gesundheit oder Krankheit eines Menschen sind. Auswirkungen von solchen unbewussten Vorgängen sind allen bekannt z. B. als Versprecher („Freudscher Versprecher“) und Fehlhandlungen. Die aktuelle Symptomatik bzw. das aktuelle Problem wird dabei verstanden als Ausdruck von unbewussten und/oder verdrängten Konflikten und Traumatisierungen, die in einem früheren Erleben (vorrangig in der Kindheit) unzureichend verarbeitet werden konnten. Somit wird ein ursprünglich in der Kindheit ungelöst gebliebener Konflikt durch eine aktuelle Situation (Auslösersituation) reakutalisiert. Für die betroffene Person ist dieser Vorgang im Wesentlichen unbewusst, spürbar wird ein innerer Konflikt, den diese Person durch einen Kompromisslösung (das Symptom) zwischen den verschiedenen, scheinbar unvereinbaren Seiten zu lösen versucht. Diese Symptome wie z. B. Depressionen, Ängste und Essstörungen sind somit als ein Ausdruck und die Folge dieses unzureichenden Lösungsversuches zu verstehen. In den psychodynamischen Therapieformen wird dann versucht, diese verdrängten Inhalte, dieser unbewusste Konflikt ins Bewusstsein zu heben, um ihn in Verbindung mit heutigen Ereignissen stellen zu können. Es geht darum, frühere Erfahrungen und Beziehungsmuster zu erkennen, verstehen zu lernen und um die Verarbeitung der „alten“ und häufig verdrängten Gefühle mit dem Ziel, einen neuen Umgang mit der aktuellen Konfliktsituation zu erlangen. Dadurch wird letztlich die Symptombildung als Kompromisslösung unnötig. Diese gemeinsame Verständnisgrundlage psychischer Prozesse führt in der Psychoanalyse und in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zu unterschiedlichen Behandlungstechniken: In der Weiterentwicklung der psychoanalytischen Behandlungsmethode nach Freud hat sich der Fokus dieser Therapieform von der „Störung“ der/s PatientIn auf das komplexe Wechselspiel der unbewussten Prozesse zwischen AnalytikerIn und PatientIn verlagert. Die Hauptbehandlungstechnik der Psychoanalyse ist somit die Beziehungssituation zwischen TherapeutIn und PatientIn. In dieser Beziehungsarbeit fördert und begleitet die/der TherapeutIn einen innerpsychischen Prozess von Erinnern, Wiedererlebens und Durcharbeitens verdrängter und unbewusster innerpsychischer Prozesse der/s PatientIn. Dabei wird eine Unterscheidung in dem Behandlungssetting in der klassischen Psychoanalyse von der modifizierten Psychoanalyse getroffen. In der klassischen Psychoanalyse liegt die/der PatientIn auf einer Couch und die/der AnalytikerIn sitzt dahinter, um den freien Gedankenfluss und das freie Assoziieren dessen, was gerade ins Bewusstsein der/s PatientIn kommt, besser ohne Scham erzählen (lassen) zu können. Die Psychoanalyse geht davon aus, dass diese freie Assoziation neben dem Traum den Zugang zu unbewussten Prozessen ermöglicht. In der modifizierten Psychoanalyse findet die Therapie im Sitzen statt. Weiter ist für dieses Therapieverfahren die Häufigkeit der Sitzungen entscheidet; in der klassischen häufig 4-5 mal wöchentlich und in der modifizierten psychoanalytischen Therapie meistens 2-3 mal wöchentlich. Da in diesem Verfahren nicht so sehr, wie in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, die Arbeit an einem konkreten Konflikt im Fokus steht, sondern viel mehr das Arbeiten an der grundlegenden Struktur einer Persönlichkeit, erklärt sich die höhere Frequenz und längere Behandlungsdauer. Indikation für eine Psychoanalyse sind i.d.R. vor allem Persönlichkeitsstörungen, schwere Beeinträchtigungen des Selbstwertgefühls und Borderline-Störungen, aber auch psychosomatische Erkrankungen (z. B. Esstörungen). In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP) wird anders als in der Psychoanalyse auf bestimmte Konflikte und somit auch auf eine damit verbundene Symptomatik fokussiert und eine Veränderung in diesem Bereich angestrebt. Im Mittelpunkt der therapeutischen Arbeit steht die aktuelle Symptomatik, z. B. Depressionen, und der damit verbundene innerseelische und lebensgeschichtliche Konflikthintergrund. Es wird dabei ein Bezug zwischen den heute auftretenden Gefühlen und den früheren Erfahrungen hergestellt. Versucht wird, auf Basis dieses Nacherlebens, früherer, verdrängter oder unbewusster Gefühle diese aufzuarbeiten, um langfristig ein besseres Verständnis für sich und einen flexibleren Umgang mit der aktuellen Konfliktsituation entwickeln zu können. Dies setzt die Fähigkeit der/s PatientIn zur (kritischen) Selbstreflexion sowie das Einlassen auf einen längeren, innerpsychischen Prozess voraus. In der Regel werden zunächst 50 Behandlungsstunden beantragt bei einer Frequenz von 1 mal wöchentlich. Indikation für eine tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind alle psychosomatischen Erkrankungen, Depression, Ängste, Essstörungen, Schmerz und somatoforme Störungen, Trauma und Persönlichkeitsstörungen, keine akuten Psychosen. Die verhaltenstherapeutischen Therapiemethoden basieren auf Erkenntnisse der Lernpsychologie. Somit geht die Verhaltenstherapie (VT) davon aus, dass jegliches Verhalten, also positives und negatives Handeln, Denken und Fühlen, im Laufe eines Lebens erlernt wird und folglich auch wieder verlernt werden kann. Weiter liegt der Verhaltenstherapie die Annahme zugrunde, dass Lernen sich durch Imitation vollzieht, also am im Nachahmen von Verhaltens- und Denkweisen eines Vorbilds (z. B. der Vater). Deshalb übernimmt in der Verhaltenstherapie häufig die/der TherapeutIn die Rolle eines Modells, in dem sie/er z. B. der/m PatientIn zeigt, wie man sich z. B. bei Platzangst (Agoraphobie) in einem kleinen und engen Raum aufhält. Im Fokus der Therapie steht das Verlernen einer konkreten für die/den PatientIn einschränkenden Verhaltensweise. Hierzu wird im therapeutischen Gespräch eine genaue Analyse des störenden oder auch schädigenden Verhaltens durchgeführt und versucht herauszufinden, welche äußeren und inneren Bedingungen zur Aufrechterhaltung dieses Verhaltens beitragen. Anhand spezifischer, z. B. Angst auslösender Situationen, werden die das Verhalten verstärkenden und verringernden Faktoren exploriert und erste Lösungsversuche der/s PatientIn besprochen. Weiter geht es dann um die gedankliche und in einer das negative Verhalten verstärkenden typischen Situation um die konkrete Auseinandersetzung damit sowie um das Erlernen alternativer Verhaltensweisen/-strategien in dieser konkreten Situation. Methoden wie die systematische Desensibilisierung, die Konfrontation, Rollenspiele, Übungen vor Ort und im Alltag sowie das Selbstsicherheitstraining sind ein zentraler Bestandteil der Verhaltenstherapie. Indikation für eine verhaltenstherapeutischen Therapie sind Angst- und Zwangserkrankungen, daneben auch alle psychosomatischen Erkrankungen, Schmerz, Trauma und sexualisierte Gewalt sowie Persönlichkeitsstörungen. In der Institutsambulanz werden alle aufgeführten Psychotherapierichtlinien, die alle mit der Krankenkassen abrechenbar sind, angeboten, also: · tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen sowie in Gruppen · verhaltenstherapeutische Psychotherapie bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen sowie in Gruppen, außerdem · analytische Psychotherapie bei Erwachsenen Daneben werden · Gruppenpsychotherapie und Entspannungstechniken /Hynotherapie angeobten In der Institutsambulanz werden die gemäß der Psychotherapierichtlinien üblichen Krankheitsbilder bei Erwachsenen und Kindern behandelt, hierzu zählen · psychosomatische Erkrankungen · Angst- und Zwangserkrankungen · Depressionen · Burn-out · Essstörungen · Schmerz und somatoforme Störungen · Persönlichkeitsstörungen sowie · Trauma und sexualisierte Gewalt Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) werden alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr behandelt. Jugendliche können ab ihrem 15. Lebensjahr auch ohne die ausdrückliche Einwilligung ihrer Eltern und auch ohne deren Wissen eigenständig eine TherapeutIn aufsuchen; für alle jüngeren Kinder und Jugendlichen muss der/m TherapeutIn bis spätestens nach den probatorischen Sitzungen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Aufnahme einer Psychotherapie vorliegen. Anders als in der Psychotherapie mit Erwachsenen ist nicht das Gespräch, sondern das freie Spiel, indem Kinder und Jugendliche ihre persönlichen Gefühls- und Erlebenswirklichkeit und die aktuelle Problematik darstellen und die/der TherapeutIn über das Spiel deutet, im Fokus der Therapie. Die Institutsambulanz verfügt über entsprechende Spielangebote in den Therapiezimmern. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wächst dann mehr der Gesprächsanteil in dem Therapiegeschehen, unmittelbare Beziehungserfahrung zwischen dem Jugendlichem und der/m TherapeutIn sind elementare Bestandteil des therapeutischen Prozesses. Einen wichtigen Stellenwert für den therapeutischen Prozess nimmt in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie das Einbeziehen der nahen Bezugspersonen ein. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geht davon aus, dass Verhaltensweisen und Beziehungsgestaltungen gerade in diesem Alter immer in einer engen Wechselwirkung zum gesamten sozialen und familiären Gefüge des Kindes / des Jugendlichen stehen. Veränderungen z. B. im Verhalten des Kindes nehmen somit auch einen unmittelbaren einen Einfluss auf das soziale System. Indikation für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind Ängste oder Panikstörungen, aggressives Verhalten, Schulprobleme, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme, Bettnässung, depressive Verstimmungen, Essprobleme, zwanghaftes Verhalten, selbst- und fremdverletzendes Verhalten und Suizidabsichten, Opfer von körperlicher, psychischer und/oder sexueller Gewalt sowie Verlust von nahen Bezugspersonen oder in Folge von schweren Erkrankungen. Praxisgebühr Für den ersten Besuch in jedem Quartal bei einer/m TherapeutIn sollten die Patienten eine Überweisung Ihrer/s Hausärztin/arztes mit dem Vermerk „Psychotherapie“ mitbringen, um die Kassengebühr („Praxisgebühr“) von 10 €uro nicht leisten zu müssen, die im anderen Fall anfällt. Wichtig ist, dass die Überweisung ein Datum aufweist, das vor dem Besuch der/s TherapeutIn liegt. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind PatientInnen unter 18 Jahren und solche, die die Befreiung durch ihre Krankkassen bescheinigen. Ausfallhonorar PsychotherapeutInnen arbeiten üblicherweise nach dem Bestellsystem, d.h. dass Termine für einen längeren Zeitraum vereinbart werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder vor, dass PatientInnen kurzfristig und aus verschiedenen Gründen Termine absagen. Für die/den TherapeutIn bedeuten kurzfristige Terminabsagen, dass i.d.R. keine Terminumlegung mehr möglich, die laufenden Praxiskosten aber dennoch zu finanzieren sind und der ausgefallenen Termin nicht mit der Kasse abgerechnet werden kann. Nach der ständigen Rechtssprechung ist es zulässig, im Falle eines Bestellsystems, bei dem kurzfristige Terminumlegungen und damit die Kompensation von Einnahmeausfällen nur schwer möglich sind, ein privat zu erstattendes Ausfallhonorar für Terminabsagen in Höhe von 15 €uro (SchülerInnen, Auszubildenden, StudentInnen und Arbeitslosen) bzw. 30€ für alle anderen PatientInnen zu vereinbaren. Die/Der TherapeutIn wird mit Ihnen persönlich besprechen, innerhalb welchen Zeitraums vor dem regulär vereinbarten Therapietermin (i.d.R. 48 Stunden vorher) bei einer Terminabsage ein Ausfallhonorar zu leisten ist und bei welchen Ausnahmen (z. B. Unfall, unvorhersehbare Ereignisse) diese Regelung nicht einsetzt.
Schweigepflicht Ihr/e TherapeutIn und alle in der Institutsambulanz eingebundenen MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht über das Behandlungsverhältnis und über das, was im Zusammenhang mit der therapeutischen Tätigkeit durch und über PatientInnen und Dritte anvertraut wurde, auch über den Tod der/s PatientIn hinaus. Es besteht die Möglichkeit einer Schweigepflichtsentbindung gegenüber Dritten, z. B. gegenüber Ihrer/m behandelnde/n Ärztin/Arzt; hierfür müssen Sie dann Ihre/n TheapeutIn eine schriftliche Einwilligung erteilen.
Supervision Alle in der Institutsambulanz tätigen Dipl.- PsychologInnen, Dipl.- PädagogInnen und Dipl.- SozialpädagogInnen befinden sich in einer Ausbildung für ein von allen Kassen zugelassenes Richtlinienverfahren. Im Rahmen dieser Ausbildung lassen alle TherapeutInnen ihre Behandlungen regelmäßig von erfahrenen SupervisorInnen supervidieren. In diesen Supervisionen werden weder Namen noch andere persönliche Daten von Patienten genannt; im Fokus steht die Reflexion des Behandlungsverlaufs und ein fachlich - kollegialer Austausch.
Der Antrag auf Psychotherapie Nach einem i.d.R. telefonischen Erstkontakt erfolgt ein Erstgespräch, bei dem es um das gegenseitige Kennenlernen geht. Die Krankenkasse übernimmt für 5 – 8 Probesitzungen (je nach psychotherapeutisches Verfahren) die Kosten, in denen es um die Abklärung geht, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der entsprechenden psychischen Erkrankung erfolgsversprechend und die Beziehung zwischen PatientIn und TherapeutIn tragfähig ist. Die Entscheidung über die Kostenübernahme erfolgt auf der Grundlage der Stellungnahme einer/s GutachterIn anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts der/s BehandlerIn. Beantragt werden i.d.R. 25 Stunden bei einer Kurzzeittherapie und zwischen 45 und 100 Stunden für eine Langzeittherapie bzw. bei analytischer Psychotherapie bis zu 300 Behandlungsstunden. Die tatsächliche Dauer der Therapie kann dann aber auch deutlich unter der beantragten Behandlungsstundenanzahl liegen. Eine Behandlungsstunde entspricht 50 Minuten bei einer Frequenz von 1 – 4 mal wöchentlich bis zu e mal in zwei oder drei Wochen.
Besonderheit und Service der Institutsambulanz Die Institutsambulanz ist für PatientInnen an verschiedenen Standorten in NRW, Niedersachsen, Bremen und Hamburg in institutseigenen Räumlichkeiten sowie in Räumlichkeiten kooperierender Lehrpraxen und Kliniken in den erwähnten Regionen zugänglich. I.d.R. ist eine gute Erreichbarkeit mit öfentlichen Verkehrsmitteln und mit dem PKW mit entsprechenden Parkmöglichkeiten gewährleistet. Rllstuhl gerechte Praxisräume existieren in den Räumlichkeiten der Institutsambulanz (Bad Salzuflen) und in kooperierenden Lehrpraxen (können bei Bedarf bei der Institutsleitung Dipl.- Psych. Karlfrid Hebel-Haustedt erfragt werden). Als Besonderheit der Institutsambulanz gilt neben einer schnellen Zuweisung der PatientInnen an in der Ambulanz tätige TherapeutInnen ein gut funktionierendes Kooperationsnetzwerk mit regional ansässigen Ärzten und Kliniken, so dass das Ziel einer zeitnahen psychotherapeutischen Beratung und Versorgung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der PatientInnen i.d.R. gewährleistet werden kann. Die Institutsambulanz ist bemüht, PatientInnen aufgrund einer Vielzahl an in der Ambulanz tätigen BehandlerInnen geringe bis keine Wartezeiten zu zusichern; im Notfall- und Krisenzeiten erhalten die PatientInnen zeitnah einen Termin. Es ist wichtig, dass die PatientInnen uns bereits im telefonischen Erstgespräch ihre Krisensituation mitteilen, damit wir ihnen schnellstmöglichen einen Termin anbieten können. Spezifische Krankheitsbilder, z. B. Trauma, werden an hierfür qualifizierte KollegInnen verwiesen. Das gut funktionierende interne Kooperationsnetzwerk gewährleistet somit eine zeitnahe und den individuellen Bedürfnissen der/des PatientIn entsprechende Versorgung, so dass die PatientInnen z. b. auch bei einem Wunsch nach einem TherapeutInnenwechsel bei der Suche einer/s anderen BehandlerIn qualifizierte Unterstützung zugesichert wird.
Standorte der Institutsambulanz Die Institutsambulanz kooperiert mit verschiedenen Lehrpraxen und Kliniken; hieraus ergeben sich folgende Standorte: Bad Oeynhausen, Bad Salzuflen, Bergisch-Gladbach, Bielefeld, Bremen, Bünde, Enger, Detmold, Hamburg, Hannover, Herford, Iserlohn, Greven. Gütersloh, Köln, Lemgo, Minden, Münster, Oerlinghausen, Osnabrück, Steinhagen, Steinfurt, Werl und Wuppertal. Institutseigene Räumlichkeiten finden sich in Bad Salzuflen und in Bielefeld.
AnsprechpartnerInnen der Institutsambulanz Dipl.- Psych. Anke Haustedt, Tel.: 052 22 - 39 87 82; (Sprechzeiten täglich 11.45 – 12.00h; zusätzlich mittwochs 10.15 - 11.45h; Email: AH@DFT-Lehrinstitut.de Dipl.- Psych. Karlfrid Hebel-Haustedt, Tel.: 052 22 – 39 88 22 (Sprechzeiten: Mo, Di & Fr. 13 - 13.30h); Email: HH@DFT-Lehrinstitut.de Sekretariat Institutsambulanz, Frau Kirsten Vigano, Tel: 052 22 – 39 88 60 (Mo - Do, 9:00 - 12h)
für spezielle Fragen zur Institutsambulanz (Behandlungsplätze und Lehrpraxen) an die Ambulanzleitung: Frau Anke Haustedt: AH@DFT-Lehrinstitut.de
für Fragen zur ärztlichen Fort- und Weiterbildung an die ärztliche Leitung: Dr. med. Frank Damhorst, Tel: 052 22 – 39 88 11 Dr. med. Elisabeth Schmitt, Tel: 052 22 – 39 88 14
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